Wahlrechtsreform : Ein Armutszeugnis

Es ist das Recht der Koalition, die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Opposition zur Wahlrechtsreform mit allen Möglichkeiten zu verhindern. Aber ehrenhaft ist es nicht.
Mit dem letzten Sitzungstag des Deutschen Bundestages vor der Sommerpause hat sich auch der Vorhang über einen der bizarrsten Akte der bundesdeutschen Parlamentsgeschichte gesenkt: die Reform des Bundeswahlgesetzes. Seit sechs Jahren ist das Problem bekannt, dass der Bundestag durch das Wechselspiel von Überhang- und Ausgleichsmandaten eine Größe erreichen kann, welche die Mindestsitzzahl von 598 Abgeordneten massiv überschreitet. Doch nicht einmal der 2017 gewählte Bundestag mit seinen 709 Abgeordneten brachte die Kraft auf, diese Dynamik auch nur einzudämmen. Bis zum Freitag lag in der Sache nur ein Gesetzesentwurf vor, schon vor Monaten eingebracht von FDP, Grünen und Linkspartei.
Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD haben bis zuletzt alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um eine Abstimmung über diesen Oppositionsentwurf zu verhindern. Das ist ihr Recht. Aber mangels eigener Gesetzesvorschläge ist diese Taktik ein Armutszeugnis sondergleichen. Mehr noch: Wenn Union und SPD in letzter Minute Reformvorschläge lanciert haben, so nur, um in der Bundestagsdebatte am Freitag wenigstens ihre Gesichter zu wahren.
Schlicht unehrlich ist es überdies, die Bürger auf den September zu vertrösten. Zum einen sind die Regierungsparteien in Kernfragen zerstritten. Und seit Montag können die Wahlkreiskandidaten für den Bundestag nominiert werden, der im September 2021 gewählt wird.






