Leihmutterschaft : Spahn stellt sich über das Gesetz

Jens Spahn hat sich per Leihmutterschaft einen Kinderwunsch erfüllt. Eine Privatangelegenheit ist das gerade in seinem Falle nicht.
Wenn sich Jens Spahn auf eine Auslegung deutschen Rechts zurückzieht, wonach Leihmutterschaft eigentlich gar nicht verboten sei, fragt man sich, warum er seinen Kinderwunsch in Amerika erfüllen musste. Er traf eine Entscheidung gegen die Linie seiner Partei und nicht im Geiste der deutschen Rechtslage, die auf dieser Linie beruht.
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