Verbraucherdaten :
Schutz vor Datenkraken

Klaus-Dieter Frankenberger
Ein Kommentar von
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Eine Reform der europäischen Datenschutz-Richtlinie von 1995 ist mehr als geboten. Damals konnte man nicht ahnen, welche Datenmengen knapp zwanzig Jahre später gesammelt und weitergegeben würden.

Dass mit Verbraucherdaten in Zeiten des Internets Schindluder getrieben werden kann und auch getrieben wird, ist keine Neuigkeit. Um das zu wissen, hätte es nicht einmal der Enthüllungen amerikanischer Geheimdienstaktivitäten bedurft. Selbst wenn man sich über die Sorglosigkeit nur wundern kann, mit der manche Leute selbst intimste Dinge preisgeben, so rechtfertigt das den Missbrauch personenbezogener Daten nicht.

Und so ist es auch angezeigt, dass Internetunternehmen ihre Kunden um Erlaubnis fragen, wenn sie deren Daten verwenden wollen. In diesem Sinne ist die Reform der europäischen Datenschutz-Richtlinie von 1995 mehr als geboten. Damals konnte man nicht ahnen, welche Datenmengen knapp zwanzig Jahre später gesammelt, gespeichert und weitergegeben würden.

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Doch die Brisanz des Datenschutzes sollte nicht zu der Illusion verleiten, dass der Entwurf, den soeben ein Ausschuss des Europäischen Parlaments verabschiedet hat, schon bald Gesetzeskraft erlangt. So schnell läuft der große Abstimmungsapparat der EU, an dem immerhin 28 Regierungen beteiligt sind, dann doch nicht.

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