Russland : Gericht setzt Haftstrafe gegen ein „Pussy-Riot“-Mitglied aus

Ein Moskauer Berufungsgericht hat die Haftstrafe gegen eine Sängerin der russischen Punkband „Pussy Riot“ zur Bewährung ausgesetzt. Die Lagerhaft für die beiden anderen Frauen wurde jedoch bestätigt.
Im Berufungsverfahren gegen drei Mitglieder der Punkband Pussy Riot hat die russische Justiz die zweijährige Haftstrafe gegen Marina Aljochina und Nadeschda Tolokonnikowa bestätigt. Das Berufungsgericht in Moskau ließ die dritte verurteilte Sängerin, Jekaterina Samuzewitsch, am Mittwoch jedoch frei.





