Rechtsstaatlichkeit : EU-Parlament verlangt Strenge gegenüber Polen

Straßburg will, dass Milliardenhilfen für Polen erst fließen, wenn das Land Bedingungen zur Rechtsstaatlichkeit erfüllt. Die große Mehrheit der Abgeordneten kritisiert das Vorgehen von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Das Europäische Parlament dringt darauf, dass die Milliardenhilfen für Polen aus dem Corona-Wiederaufbaufonds erst fließen, wenn das Land die Urteile und Anordnungen des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtsstaatlichkeit voll erfüllt hat. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag in Straßburg für eine Entschließung, in der sie die EU-Kommission und insbesondere deren Präsidentin Ursula von der Leyen dafür kritisierten, dass sie vorige Woche den Wiederaufbauplan des Landes positiv bewertet hatte. Die große Mehrheit zeigte sich darüber „ernsthaft besorgt“, weil die Justizreform in Polen noch im Gange sei und die bisherigen Zusagen der Regierung in Warschau nicht ausreichten. Das Parlament appellierte an den Rat der Mitgliedstaaten, den Plan erst dann zu billigen, wenn das Land alle Anforderungen zum Schutz der finanziellen Interessen der Union „vollständig erfüllt hat“.


