Italiens Wahlrecht :
Auch der Siegerbonus verhindert kein Patt

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Noch 2006 verabschiedete Berlusconi ein neues Wahlrecht, das seinem Konkurrenten nun im Abgeordnetenhaus einen Vorteil verschafft. Ein politisches Patt verhindert es nicht. Wie Italiens Wahlrecht funktioniert.

Das italienische Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Abgeordnetenhaus (630 Sitze)  und dem Senat (315 Sitze). Beide werden jeweils auf fünf Jahre gewählt. Die Italiener haben am Sonntag und Montag ihre Stimmen für beide Kammern abgegeben. Dabei wird die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses durch ein Verhältniswahlrecht mit Mehrheitsbonus bestimmt. Das heißt, die Partei oder das Bündnis, das die meisten Stimmen auf sich vereinen kann, bekommt einen Wahlsiegerbonus und darf 340 der 630 Plätze besetzen. Die verbleibenden Sitze werden prozentual unter den anderen Parteien aufgeteilt.

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