Migranten am Ärmelkanal : Gericht stoppt britische Abschiebepläne nach Ruanda

Ein Berufungsgericht urteilt, Ruanda sei kein sicherer Drittstaat. Londons Pläne, Asylsuchende ohne Verfahren nach Ruanda auszufliegen, verstießen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Die britische Regierung kann Asylsuchende, die an den britischen Küsten landen, nicht ohne Verfahren nach Ruanda abschieben. Ein Berufungsgericht in London entschied am Donnerstag in einem Verfahren, das unter anderem von mehreren Betroffenen angestrengt worden war, die Pläne seien „ungesetzlich“; sie verstießen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Entscheidung der dreiköpfigen Kammer fiel mit einer Mehrheit von zwei zu eins.
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