Kritik an Innenminister Friedrich
pca. ROSTOCK, 6. Dezember. Nach dem Votum der Innenminister der Länder für einen Verbotsantrag gegen die NPD herrschte am Donnerstag weiterhin Unklarheit über ...
pca. ROSTOCK, 6. Dezember. Nach dem Votum der Innenminister der Länder für einen Verbotsantrag gegen die NPD herrschte am Donnerstag weiterhin Unklarheit über die Haltung des Bundesinnenministers zu diesem Vorhaben. Zwar hatte Innenminister Friedrich (CSU) einerseits das vorliegende Belastungsmaterial gegen die NPD als ausreichend qualifiziert, um der rechtsextremen Partei ihre Verfassungswidrigkeit nachzuweisen. Andererseits hatte Friedrich während der Konferenz mit seinen Länderkollegen, bei der er Gast ist, immer wieder auf die Risiken hingewiesen. Es sei, sagte Friedrich zu einem Verfahren, „hinreichend wahrscheinlich, dass es gewinnbar ist, aber es gibt politische Risiken“. Seiner Argumentation, der zufolge sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch bei einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erhebliche Zweifel bestünden, wurden von den Innenministern Hessens und des Saarlandes, Boris Rhein (CDU) und Monika Bachmann (CDU), geteilt. Die übrigen Innenminister weigerten sich aber, diese Bedenken in den Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) aufzunehmen. Hessen, das Saarland und das Bundesinnenministerium gaben diese Bedenken daher in einer eigenen Notiz zu Protokoll. Darin heißt es: „Im Zuge eines Verbotsantrages aber müssen wir auch auf die erheblichen Risiken eines solchen Verfahrens hinweisen.“ Friedrich hielt fest: „Für mich als Verfassungsminister ist es Aufgabe, nicht nur die Chancen zu sehen, sondern auch auf die Risiken hinzuweisen.“





