Bundesverfassungsgericht :
EZB-Anleihekäufe verstoßen teilweise gegen Grundgesetz

Lesezeit:
Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht, verkündet das Urteil zu milliardenschweren Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank.
Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht, verkündet das Urteil zu milliardenschweren Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank.dpa

Das Bundesverfassungsgericht schreitet gegen den Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB ein – und nimmt Bundesregierung und Bundesbank in die Pflicht. Was daraus wirklich folgt, ist unter Fachleuten umstritten.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag erstmals gegen Krisenmaßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) interveniert und die billionenschweren Käufe von Staatsanleihen beanstandet. Die Richter stellten sich damit explizit gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der das Anleihekaufprogramm PSPP noch gebilligt hatte.

FAZ

Ohne Abo weiterlesen

Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos, ohne versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen erhalten und immer aktuell informiert bleiben.
Empfehlungen
Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Systemmanager*in Businesssysteme
Üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt
Verlagsangebot
Sprachkurs
Lernen Sie Englisch
Lexaid
Gekündigt? Sofort-Check und direkter Anwaltskontakt
V-Check
Vermögen übertragen & die Erträge behalten - so geht’s!
Sprachkurs
Lernen Sie Französisch