Weitere Nachrichten : Google muss GMail als Telekommunikations-Dienst anmelden
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E-Mail-Dienste könnten nach einem Gerichtsurteil Telekommunikationsdienste sein. Das würde die Datenschutzlage massiv verändern.
Google soll seinen E-Mail-Service GMail laut einem Gerichtsbeschluss in Deutschland als Telekommunikationsdienst anmelden. Daraus könnten sich neue Anforderungen an den Datenschutz oder Überwachungs-Schnittstellen für deutsche Behörden ergeben. Google dürfte gegen das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts nach Einschätzung von Branchenbeobachtern in Berufung gehen. Google wollte die am Mittwoch bekanntgegebene Entscheidung vom 11. November auf Anfrage nicht kommentieren.
Das Urteil (Az. 21 K 450/15) fiel in einem seit Jahren andauernden Streit zwischen dem Internet-Konzern und der Bundesnetzagentur. Die Regulierungsbehörde forderte Google bereits seit 2012 per Bescheid zur Anmeldung nach dem Telekommunikationsgesetz auf und droht mit einem Zwangsgeld. Google klagte dagegen. Das Argument war, Google kontrolliere die Signalübertragung über das Internet nicht - was eine Voraussetzung für den Betrieb eines Telekommunikationsdienstes sei.
Das Kölner Gericht sah das anders. "Auch wenn Google für die Signalübertragung keine eigenen Telekommunikationsnetze, sondern das offene Internet nutze, sei bei einer wertend-funktionalen Betrachtung die Signalübertragung gleichwohl überwiegend ihrem Email-Dienst zuzurechnen", hieß es zur Begründung.
Der Ausgang des Verfahrens könnte massive Folgen auch für andere Online-Dienste haben. Telekommunikations-Anbieter wie die Deutsche Telekom fordern schon lange eine regulatorische Gleichstellung mit Internet-Services wie WhatsApp. (dpa-AFX)
Kalifornische Umweltbehörde fordert von VW binnen 45 Tagen Rückruf-Plan
Die kalifornische Umweltbehörde (Carb) hat dem Volkswagen-Konzern in der Abgasaffäre eine Frist von 45 Tagen gesetzt. Binnen dieser Zeit müsse ein Plan zum Rückruf der Drei-Liter-Diesel von VW, Audi und Porsche stehen, teilte die Behörde am Mittwoch auf ihrer Website mit. Davon betroffen seien bis zu 16.000 Fahrzeuge der Modelljahre 2009 bis 2015. In der vergangenen Woche hatte VW nach eigenen Angaben den amerikanischen Behörden einen Rückruf-Plan für die Zwei-Liter-Diesel-Modelle vorgelegt. Die kalifornische Behörde hatte die Affäre gemeinsam mit der Bundesbehörde EPA aufgedeckt.
Auch in Südkorea muss VW bis zum 6. Januar einen konkreten Rückrufplan für 125.522 Diesel-Fahrzeuge vorlegen. Nach eigenen Abgastests bei mehreren Modellen der Marken VW und Audi seit dem vergangenen Monat belegte das Umweltministerium in Seoul den deutschen Autobauer außerdem mit einer Geldstrafe von 14,1 Milliarden Won (11,6 Millionen Euro). Betroffen sind Autos mit EA-189-Motoren, die vor allem zwischen 2008 und 2015 verkauft wurden, einschließlich des in Südkorea populären Tiguan.
Nach dem Bekanntwerden des Abgas-Skandals bei VW hatte Südkorea auch Sonderuntersuchungen bei den VW-Modellen Jetta, Golf und Beetle sowie des Audi A3 durchgeführt. Südkorea will die verschärften Untersuchungen auch auf andere Hersteller ausweiten und Diesel-Modelle von 16 Autobauern unter die Lupe nehmen. (AFP, dpa-AFX)
Sammelklage in Vereinigten Staaten gegen Großbanken
Zehn weltweit führende Geldhäuser und zwei Handelsplattformen sollen mit Absprachen den Wettbewerb auf dem Markt für sogenannte Zinsswaps behindert haben. Eine entsprechende Klage wurde am Mittwoch bei einem Gericht im New Yorker Finanzdistrikt Manhattan eingereicht. Sie richtet sich unter anderem gegen die Deutsche Bank, aber auch große amerikanische Häuser wie JP Morgan, Goldman Sachs, Bank of America und die Citigroup. Auch die Schweizer UBS und die Credit Suisse wurden verklagt, ebenso wie britische Barclays und die Royal Bank of Scotland.