Berufungsgericht entscheidet : Trump nicht vor Strafverfolgung geschützt
Donald Trump ist vor Gericht gescheitert: Er genießt keine Immunität und muss sich für Wahlmanipulationen strafrechtlich verantworten. Doch das Washingtoner Urteil ist noch nicht das letzte Wort.
Das Berufungsgericht des Hauptstadtbezirks Washington hat Donald Trumps Antrag auf Immunität zurückgewiesen. Trump kann damit für seine Amtshandlungen strafrechtlich belangt werden. Die Entscheidung vom Dienstag ist ein Sieg für Sonderermittler Jack Smith. Trump war in Washington wegen des Versuchs, das Ergebnis der Präsidentenwahl 2020 zu seinen Gunsten zu ändern, angeklagt worden. Da die Entscheidung des Berufungsgerichts einige Wochen dauerte, war der für Anfang März geplante Prozessbeginn verschoben worden. Ein Sprecher von Trumps Wahlkampfteam teilte mit, der frühere Präsident werde in Berufung gehen. Damit muss letztlich der Oberste Gerichtshof über die Immunitätsfrage entscheiden. Die drei Berufungsrichter argumentierten, die von Trump beanspruchte Immunität für Amtshandlungen würde das System der Gewaltenteilung zu Fall bringen. Die Frage der Immunität früherer Präsidenten war bisher nicht geklärt, da Trump der erste frühere Amtsinhaber ist, der strafrechtlich belangt wird. Er ist unter anderem wegen Verschwörung zum Wahlbetrug und des Versuchs, ein offizielles Verfahren zu stören, angeklagt.
Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen (Originalpreis: 13,80 €) jetzt nur 0,99 €
Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen (Originalpreis: 13,80 €) jetzt nur 0,99 €
- Mit einem Klick online kündbar








