Sexuelle Gewalt : Strafe für Bischöfe

Die Justizminister machen ernst: Wer als Fürsorge- oder Aufsichtspersonen seine Pflichten verletzt und dadurch Missbrauchstaten fördert, könnte dafür haftbar gemacht werden.
Auch in Zukunft wird sich die Öffentlichkeit immer wieder ein Bild davon machen können, wie leichtfertig Bischöfe und Personalverantwortliche in der katholischen Kirche in Deutschland mit Missbrauchstätern verfahren sind. Nach den Gutachten über die Bistümer Aachen, Berlin, München und Köln sind allein in diesem Jahr noch Erkenntnisse über Münster, Freiburg i. Br. und Osnabrück zu erwarten. Konsequenzen müssen noch lebende Amtsträger nicht fürchten. Wie schon im Fall des Hamburger Erzbischofs Heße dürfte sich Papst Franziskus weiterhin unbeirrt vor Mittäter und Mitwisser stellen – zum Hohn der Betroffenen.
Im deutschen Strafrecht könnten jedoch bald ganz neue Saiten aufgezogen werden. Ließen die Justizminister ihren Worten Taten folgen, dann könnten Fürsorge- und Aufsichtspersonen gleich in welchen Institutionen künftig zur Rechenschaft gezogen werden. Dann nämlich, wenn sie ihre Pflichten „grob verletzt“ und dadurch eine Missbrauchstat „gefördert“ haben. Nun muss man kein Jurist sein, um sich vorzustellen, wie schwierig es sein dürfte, solche Kausalitäten gerichtsfest nachzuweisen. Doch wäre zu hoffen, dass allein die abstrakte Strafandrohung die Reflexion über das eigene Tun und Lassen beförderte. Der Prävention in Schulen, Sportvereinen, der Musikwelt und Kirchen wäre damit viel gedient, viel mehr als mit vielen papiernen Konzepten (wenn es sie überhaupt gibt).






