Kindesmissbrauch :
Nur den Strafrahmen ändern reicht nicht

Daniel Deckers
Ein Kommentar von Daniel Deckers
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Missbrauch? Gewaltverbrechen! Teile der Verkabelung in der Zwischendecke einer Gartenlaube in Münster, um die Schändung von Kindern aufzuzeichnen.
Missbrauch? Gewaltverbrechen! Teile der Verkabelung in der Zwischendecke einer Gartenlaube in Münster, um die Schändung von Kindern aufzuzeichnen.dpa

Nach den grauenhaften Missbrauchs-Fällen von Staufen bis Münster liegt die Forderung nach einer Änderung des Strafrahmens auf der Hand. Doch die Versuchung ist groß, es dabei zu belassen. Das wäre entschieden zu wenig.

Dass Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) den Strafrahmen für sexuelle Gewaltdelikte gegenüber Minderjährigen und Schutzbefohlenen überdenkt, ist überfällig. Doch sollte dies nach all dem, was in den vergangenen Wochen und Monaten über die Gewalttäter von Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster bekanntgeworden ist, die einzige Reaktion der Bundesregierung bleiben, wäre es entschieden zu wenig, wenn nicht sogar falsch.

Denn die gesetzlichen Grundlagen für ein härteres Vorgehen gegen die Täter wie auch für einen effektiveren Kinderschutz sind längst vorhanden. Gerade die jüngsten, monströsen Fälle zeigen aber, dass auch eine legere Strafrechtspraxis wie auch eine von Naivität, Unkenntnis und Überforderung geprägte Familiengerichtsbarkeit immense Risiken für den Kinderschutz bergen. Dort gälte es wohl noch eher anzusetzen als bei dem Strafrahmen.

Solange die Furcht vor Entdeckung mangels polizeilicher Ressourcen und Fahndungsinstrumenten wie der Meldepflicht von Internetprovidern gering ist und das vorhandene Recht nicht konsequent und konsistent angewandt wird, sollte man sich von der generalpräventiven Wirkung einer Gesetzesänderung nicht allzu viel versprechen. Doch diese ist leicht beschlossen, zumal sie kein Geld kostet. Ganz anders verhält es sich mit den Unterstützungs- und Hilfesystemen für Gewaltopfer und deren Angehörige. Gerade diese gälte es erheblich zu verbessern, sollte die Ausweitung des Strafrahmens nicht bloß Symbolpolitik sein.

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