
Verfassungsschutz : Querdenker? Extremisten beobachten!
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Auf einer „Querdenker“-Kundgebung Bild: Maximilian von Lachner
Anders als in einer herbeiphantasierten „Corona-Diktatur“ wird keine Meinung unterdrückt. Es gibt aber kein Recht auf Gewalt – und keins auf Aufmerksamkeit.
Es ist keine Überraschung, dass der Verfassungsschutz Extremisten beobachtet – denn das ist seine Aufgabe. Wie sie sich nennen, spielt keine Rolle. Es ist auch nicht bedeutsam, unter welchem Mantel sie ihre Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu verbergen suchen. So ist es auch keine Überraschung, dass nun auch deutschlandweit selbsternannte Querdenker im Visier der Behörden stehen. Wer etwa mit „Reichsbürgern“, die teils nicht nur demokratiefeindliche, sondern auch terroristische Züge tragen, gemeinsame Sache macht, darf sich über eine entsprechende Einstufung nicht wundern.
Mit Protesten gegen Corona-Maßnahmen hat das eigentlich nichts (mehr) zu tun. Die sind und bleiben selbstverständlich auch in pauschaler und verschwörungstheoretischer Form erlaubt. Sie waren auch nie verboten, bekamen stets viel Öffentlichkeit, und sogar ziemlich gewaltsame und auflagenresistente Versammlungen wurden lange geduldet.
Es bleibt neben der Durchsetzung des Rechts wichtig hervorzuheben, dass Versammlungen keine staatlichen Gnadenakte sind und auch niemand gezwungen wird, diese Ordnung anzuerkennen. Eine Beobachtung ist auch kein Verbot und unterliegt rechtsstaatlicher Kontrolle. Anders als in einer herbeiphantasierten „Corona-Diktatur“ wird keine Meinung unterdrückt. Es gibt aber kein Recht auf Gewalt und Volksverhetzung. Übrigens auch keines auf Aufmerksamkeit.