Nach linksextremen Gewalttaten : Auslieferung von Maja T. nach Ungarn war verfassungswidrig

Maja T. soll in Ungarn an Angriffen auf Rechtsextreme beteiligt gewesen sein. Das Verfassungsgericht hat nun klar gestellt, dass die Auslieferung dorthin unzulässig war.
Als Maja T. im vergangenen Sommer wegen des Vorwurfs linksextremer Gewalttaten nach Ungarn ausgeliefert wurde, ging es eilig zu. Am 27. Juni erklärte das Berliner Kammergericht die Auslieferung der sich selbst als non-binär identifizierenden Person für zulässig; in den folgenden Morgenstunden begann die Überstellung. Um 7.38 Uhr wandte sich T. unter Verweis auf die ungarischen Haftbedingungen an das Bundesverfassungsgericht und beantragte – erfolgreich – eine einstweilige Anordnung. Doch als die Karlsruher Richter die Auslieferung um 11.47 Uhr untersagten, war T. schon an die ungarischen Behörden übergeben worden. Zu Unrecht, wie das Verfassungsgericht nun entschieden hat.


