Keine Verfassungsänderung :
Gottesbezug in Schleswig-Holstein scheitert an einer Stimme

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Politik mit oder ohne spirituellen Beistand im hohen Norden?: Das Wort „Gott“ in der Präambel des Grundgesetzes, das vor die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein gehalten wird.
Politik mit oder ohne spirituellen Beistand im hohen Norden?: Das Wort „Gott“ in der Präambel des Grundgesetzes, das vor die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein gehalten wird.dpa

Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) und sein Vorgänger Peter Harry Carstensen (CDU) hatten sich für einen Gottesbezug in der Verfassung von Schleswig-Holstein ausgesprochen. Doch das Vorhaben scheiterte äußerst knapp im Landtag in Kiel.

Die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Präambel der Landesverfassung Schleswig-Holsteins ist im Kieler Landtag an einer Stimme gescheitert. Für einen Antrag mit der Nennung von Gott stimmten am Freitag 45 der 68 anwesenden Abgeordneten und 23 dagegen. Für eine Zwei-Drittel-Mehrheit sind mindestens 46 Stimmen notwendig. Damit bleibt die am 8. Oktober 2014 beschlossene Formulierung der Präambel ohne Gottesbezug gültig.

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