Wer haftet für E-Roller? :
Das Grauen ist elektrisch

Reinhard Müller
Ein Kommentar von
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In Mainz - nicht nur am Rosenmontag
In Mainz - nicht nur am Rosenmontagdpa

Der infantile E-Roller ist ein recht junger Kombattant auf dem alltäglichen Kriegsschauplatz in den Städten. Die Halterhaftung kann mehr Ordnung schaffen.

Eine gewisse sittliche Reife schadet nie. Auch nicht im Straßenverkehr. Damit ist nicht gemeint, dass man sich im Schneckentempo fortbewegen oder vor einer defekten Ampel tagelang auf Grün warten muss. Es reicht, sich an die kluge Grundnorm der Straßenverkehrsordnung zu erinnern.

Die Teilnahme am Verkehr, so heißt es da, erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder muss sich demnach so verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Das sagt alles Nötige.

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Die Unfälle häufen sich

Leider aber nur in der Theorie. Gerade die noch relativ junge Erscheinung des E-Rollers hat einen weiteren Kombattanten auf den alltäglichen Kriegsschauplatz geführt, der lange vom Kampf „Auto gegen Fahrrad gegen Fußgänger“ und umgekehrt geprägt war.

Die elektrischen Roller zeugen von einer weiteren Infantilisierung. Langsamer als flotte Radfahrer, aber offenbar noch viel zu schnell für viele. Die Unfälle häufen sich, den Schaden hat die Allgemeinheit. Und wer haftet? Allzu oft ist es schwer, den Fahrer ausfindig zu machen.

Für die nun beschlossene Halterhaftung, welche die Verleiher der E-Roller trifft, spricht viel, vor allem die tägliche Erfahrung. Schließlich sind nicht nur fahrende und überladende E-Roller eine Gefahr, sondern auch die Halden von kreuz und quer abgestelltem Gerät. Überdies: ein ästhetisches Grauen.

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