Wissenschaftlicher Dienst : Bundeswehreinsatz in Syrien laut Gutachten problematisch

Eine nachträgliche Abstimmung im Bundestag über einen Einsatz der Streitkräfte in Syrien sei nicht statthaft. Die Bedingungen dafür lägen nämlich nicht vor, schreibt der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments.
Ein weiteres Rechtsgutachten zu einer möglichen Beteiligung der Bundeswehr an einem militärischen Vergeltungsschlag in Syrien stärkt die Position der Gegner. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht keinen Grund dafür, den Bundestag erst nachträglich über einen solchen Einsatz abstimmen zu lassen. Er listet in einer vierseitigen Ausarbeitung eine ganze Reihe von Argumenten auf, die gegen ein solches Vorgehen sprechen. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz sieht eine nachträgliche Mandatierung nur bei „Gefahr im Verzug“ vor, also beispielsweise bei Rettungsaktionen für deutsche Staatsbürger im Ausland oder bei geheimen Einsätzen von Spezialkräften.





