Karlsruhe und BKA-Gesetz : Für die Freiheit

Die Sicherheitsbehörden brauchen keine Datenberge, sondern klar umrissene Ermächtigungsgrundlagen. Nur dann können sie wirksam handeln.
Schon wieder sind Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden vom Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt worden. Dieses Mal ging es um die Überwachung von Kontaktpersonen in Fällen von Terrorismusverdacht. Die gesetzlichen Grundlagen dafür reichen aus Karlsruher Sicht nicht aus. Ist das nun ein Zeichen von chronischer Schludrigkeit des Gesetzgebers, hier noch der großen Koalition, dem die Grundrechte egal sind?
Organisierter Aktivismus
Oder ist es kaum möglich, ein verfassungskonformes Antiterrorrecht vorzulegen, das sowohl effektiv ist und zugleich mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen in Einklang steht?
Da nahezu jedes sensible Gesetz beim Bundesverfassungsgericht landet, liegt hier auch ein Betätigungsfeld für organisierten juristisch-politischen Aktivismus, und da es hier um das Ausloten wichtiger Grundrechte wie Befugnisse geht, wird es nicht die letzte Änderung des BKA-Gesetzes sein, die von den Richtern in Karlsruhe beanstandet wird.
Entscheidend ist letztlich, wie der Staat mit den Informationen über Daten seiner Bürger umgeht. Die Sicherheitsbehörden brauchen keine Datenberge, sondern klar umrissene Ermächtigungsgrundlagen, um wirksam handeln zu können – zum Schutz der Freiheit übrigens. Das sollte jedem klar sein, geht aber oft unter.






