Leserbriefe vom 14. Oktober 2020

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Alles wieder zu wie hier Anfang Mai in Nürnberg: Das von der Staatsregierung verhängte Beherbergungsverbot für Reisende aus deutschen Risikogebieten stößt bei den bayerischen Hoteliers und Gastwirten auf viel Unmut.
Alles wieder zu wie hier Anfang Mai in Nürnberg: Das von der Staatsregierung verhängte Beherbergungsverbot für Reisende aus deutschen Risikogebieten stößt bei den bayerischen Hoteliers und Gastwirten auf viel Unmut.dpa

Beherbergungsverbot +++ Promotionsrecht +++ Fachhochschulen +++ F.A.Z.-Beilage zum 30. Jahrestag

Politik- und Staatsverdruss

Zu dem Beitrag „An den Rändern der Kontrollierbarkeit“ (F.A.Z. vom 9. Oktober): Ein Beherbergungsverbot, das mit einem negativen Corona-Test umgangen werden kann, nimmt Urlaubsreisenden die Stornierungsmöglichkeit, weil sie theoretisch ja fahren könnten. Treten sie die Reise nicht an, wie nach neuerlicher Kehrtwende aus der Politik empfohlen, bleiben sie auf den Kosten sitzen.
Bemühen sie sich um einen Corona-Test, werden sie zu Recht in ihren „Risikogebieten“ auf fehlende Laborkapazitäten hingewiesen und können sich, abgesehen davon, ohnehin nicht auf einen punktgenauen Zeitstempel des Labors verlassen, der eine rechtzeitige Vorlage vor Ablauf der 48-Stunden-Frist garantiert. Im Zweifel werden dann 140 Euro pro Person für einen Test fällig, der womöglich am Urlaubsort nicht anerkannt wird. Wie hieß es im August und im September? Den Urlaub in der Corona-Zeit genießt man am besten im schönen Deutschland! Bei allem Respekt vor der schwierigen Entscheidungslage: So produziert man Politik- und Staatsverdruss. Professor Dr. Eckhard Hansen, Bremen

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