Briefe :
Leserbriefe vom 25. Juli 2025

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Dass sie die Öffentlichkeit nicht scheut, wird ihr zum Vorwurf gemacht und absurderweise als Mangel an Kritikfähigkeit ausgelegt: Frauke Brosius-Gersdorf am 15. Juli 2025 bei Markus Lanz im ZDF.
Dass sie die Öffentlichkeit nicht scheut, wird ihr zum Vorwurf gemacht und absurderweise als Mangel an Kritikfähigkeit ausgelegt: Frauke Brosius-Gersdorf am 15. Juli 2025 bei Markus Lanz im ZDF.ZDF/Markus Hertrich

Leserzuschriften zu „Ein Angriff aus dem Hinterhalt“ von Patrick Bahners

Notwendige Aufklärung bei Wikipedia

Aufmerksam verfolge ich die Diskussion um die für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagene Professorin Frauke Brosius-Gersdorf. Angesichts der Bedeutung der beteiligten und betroffenen Institutionen wünscht man sich eine sachliche Diskussion, wofür Ihre Zeitung für mich oft beispielhaft war. Umso mehr erstaunte mich der Artikel von Patrick Bahners mit der Überschrift „Ein Angriff aus dem Hinterhalt“ (F.A.Z. vom 18. Juli). In welchem Ton spricht Bahners über die gewissensgebundene Aufgabe unserer Abgeordneten, gerade das, was mich in diesem Kontext besonders beeindruckt hat? Demokratie lebt, wenn die Abgeordneten kein „Stimmvieh“ sind, sondern vor dem Gewissen verantwortlich handeln. Und der Gesetzgeber hat das gewollt, auch im Blick auf die Zweidrittelmehrheit bei der Entscheidung über die Bundesverfassungsrichter. In welch verächtlich machender Art kommentiert Bahners eine nicht kleine Gruppe von Menschen, die für den Lebensschutz eintreten? Abfällig spricht er vom „Phantasieüberschuss der Werteschützer“. Man kann es nicht anders sagen: Dieses Argument zielt unter die Gürtellinie. Mit Recht hatte einer der Herausgeber der F.A.Z., Jürgen Kaube, einen Tag zuvor die reizüberflutete Diskussion beklagt („Neutralität heißt nicht Indifferenz“). Der Artikel von Bahners ist gerade ein Beispiel aus der eigenen Redaktion dafür.
Auch im Urteil, das Bahners über Professor Reimer fällt, schießt er über das Ziel hinaus. Einen Wikipedia-Artikel zu ergänzen und auf das Votum Brosius-Gersdorfs in der von der Ampelregierung berufenen Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin aufmerksam zu machen, liegt im Interesse der Öffentlichkeit und noch mehr der stimmberechtigten Abgeordneten. Und wie notwendig das war (was kein gutes Licht auf die „[un-]informierten“ Abgeordneten wirft), zeigt die hohe Zahl der Gegenstimmen in der CDU/CSU-Fraktion. Als einfacher Bürger sehe ich darin eher einen Dienst als irgendeine Verschwörung. Die Tatsache, dass Reimer mit Klarnamen tätig war, spricht eher für ihn. Reimers Behauptung, „in der vorherigen Wikipedia-Fassung“ sei die Frage von Brosius-Gersdorfs Ansicht zur Abtreibung „unterbelichtet, ungenau und unbelegt“ gewesen, hat Bahners als „dreiste Unwahrheit“ bezeichnet. Ich sehe darin einen dezenten Hinweis auf ein Manko in der Beschreibung von Brosius-Gersdorfs Position und deute die Interpretation von Bahners als eine für einen offenen Diskurs unheilvolle Übertreibung. Darüber zu informieren, dass Frau Brosius-Gersdorfs Position in puncto Abtreibung auf eine Veränderung der bisherigen Gesetzgebung des Bundesverfassungsgerichtes hinausläuft, sehe ich als notwendige Aufklärung. An anderer Stelle in Ihrer Zeitung informieren Sie durch die „Fremde Feder“ der Bundestagsabgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker („Nicht unser Menschenbild“, F.A.Z. vom 18. Juli) sachlich über diese unterschiedlichen Positionen, den Wandel von einem naturrechtlichen Verständnis von Artikel 1 hin zu einer rechtspositivistischen Sicht. Dass der Artikel von Bahners dazu dient, den Streit um die Frage zu klären, ob die Menschenwürde, die wir als humanistisches Fundament unserer Verfassung verstehen, einem Prozess der Abwägung unterworfen werden kann, sehe ich nicht. Frau Brosius-Gersdorf läge bestimmt auch mehr an einer sachlichen Diskussion darüber als einem „Sprech“, der die Klick- oder Lesezahlen nach oben treibt. Uns allen wäre damit mehr gedient. Hubert Kessler, Bruchsal

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