„Historisches Urteil“ : Klimaflüchtlinge können Asylanspruch haben

Obwohl die Beschwerde eines Asylbewerbers abgelehnt wurde, trifft der UN-Menschenrechtsausschuss ein „historisches“ Urteil: Klimaflüchtlingen darf das Recht auf Asyl unter einer Bedingung nicht verweigert werden.
Klimaflüchtlingen darf das Recht auf Asyl nicht verweigert werden, wenn ihr Leben in Gefahr ist. Zu diesem Schluss kommt ein UN-Menschenrechtsausschuss, der sich erstmals mit der Klage eines Betroffenen befasst hat. Das UN-Menschenrechtsbüro bezeichnete die Entscheidung am Dienstag in Genf als „historisch“.





