Berufungsurteil : Le Pen darf bei Präsidentenwahlen antreten – mit Fußfessel

Das Berufungsgericht in Paris hat im Verfahren gegen Marine Le Pen ein Urteil gesprochen. Von diesem hängt ihre politische Zukunft ab.
Die französische Politikerin Marine Le Pen ist im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen worden. Das Berufungsgericht in Paris, das das Verfahren im Februar neu aufgerollt hatte, sah die Schuld der früheren Vorsitzenden des Rassemblement National (RN) am Dienstag als erwiesen an, öffentliche Mittel veruntreut zu haben.
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