Im Ausland verheiratet :
Ehe mit 14-Jähriger gilt auch in Deutschland

Lesezeit:
Im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen haben auch in Deutschland bestand.
Im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen haben auch in Deutschland bestand.dpa

Eine 14 Jahre alte Syrerin unterliegt in Deutschland nicht der Aufsicht des Jugendamtes – denn sie ist bereits verheiratet. Das hat ein Gericht in Bamberg entschieden, hofft aber auf Klärung an höherer Stelle.

Eine mit 14 Jahren verheiratete Syrerin unterliegt nach ihrer Flucht nach Deutschland anders als andere Flüchtlinge ihres Alters nicht der Aufsicht des Jugendamts. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied der Familiensenat des Oberlandesgerichts Bamberg, dass dem Jugendamt keine Entscheidungsbefugnis für den Aufenthalt der Jugendlichen zukomme. Auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs entschied der Senat, dass ein verheirateter Minderjähriger selbst entscheiden kann, wo er sich aufhalten und mit wem er Umgang haben möchte.

FAZ

Ohne Abo weiterlesen

Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos, ohne versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen erhalten und immer aktuell informiert bleiben.
Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Bauingenieur*in im Erhaltungsmanagement von Bauwerken (w/m/d)
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW)
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Soldatin / Soldat für Elektrotechnik der Marine (m/w/d)
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Customer Relationship Manager:in (m/w/d)
Swiss Center for Design and Health AG
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Kinderpfleger Kindergarten (m/w/d)
IKF Integrative Kinderförderung GmbH
Zum Stellenmarkt