Im Ausland verheiratet : Ehe mit 14-Jähriger gilt auch in Deutschland

Eine 14 Jahre alte Syrerin unterliegt in Deutschland nicht der Aufsicht des Jugendamtes – denn sie ist bereits verheiratet. Das hat ein Gericht in Bamberg entschieden, hofft aber auf Klärung an höherer Stelle.
Eine mit 14 Jahren verheiratete Syrerin unterliegt nach ihrer Flucht nach Deutschland anders als andere Flüchtlinge ihres Alters nicht der Aufsicht des Jugendamts. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied der Familiensenat des Oberlandesgerichts Bamberg, dass dem Jugendamt keine Entscheidungsbefugnis für den Aufenthalt der Jugendlichen zukomme. Auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs entschied der Senat, dass ein verheirateter Minderjähriger selbst entscheiden kann, wo er sich aufhalten und mit wem er Umgang haben möchte.


