Kommentar zur NPD :
Persilschein und Stigma zugleich

Reinhard Müller
Ein Kommentar von
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NPD-Flaggen bei einer Demonstration
NPD-Flaggen bei einer DemonstrationAFP

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die NPD nicht zu verbieten, ist gleich aus mehreren Gründen bemerkenswert – und zu begrüßen. Zum Jubeln besteht aber trotzdem kein Anlass.

Was für ein Zeichen! Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die NPD gerade in dieser Zeit nicht zu verbieten, ist beeindruckend. Immerhin geht es um eine Partei, die das Gericht selbst für verfassungsfeindlich und für wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus hält und die drei Verfassungsorgane schon einmal vergeblich zu verbieten versuchten. Diese Partei darf nun weitermachen – und das in einer gern postfaktisch genannten Zeit, in der Hass und Verzerrung sich ausbreiten, in der Medien und Demokratie sich fundamental wandeln und in der gar über Zensur als Lösung gesprochen wird.

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