Asyl wegen Schwulenhass : EuGH verbietet Gutachten zu Sexualität

Ungarn hat die Abschiebung eines Nigerianers mit einem psychologischen Gutachten zu seiner Sexualität gerechtfertigt. Das sei unverhältnismäßig, entschied nun der EuGH. Auch über eine andere Asylfrage urteilten die Richter.
Ein Asylbewerber darf keinem psychologischen Test zur Bestimmung seiner sexuellen Orientierung unterzogen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. Ein solches Gutachten greife unverhältnismäßig in das Privatleben eines Asylbewerbers ein, da es einen Einblick in seine „intimsten Lebensbereiche“ geben solle.





