EZB-Entscheidung : Was bleibt vom „Recht auf Demokratie“?

Den bisherigen Erfolg des EZB-Verfahrens vor dem Verfassungsgericht darf man nicht unterschätzen. Mit der jüngsten Vollstreckungsentscheidung hinterlässt Karlsruhe aber einen fatalen Eindruck.
Der Beitrag von Reinhard Müller in der Printausgabe der F.A.Z. vom 22. Mai „Kein Freifahrschein“ will vermutlich ein Signal geben, allemal an die Europäische Zentralbank (EZB), aber vielleicht auch an die Beschwerdeführer, die mit ihrem (Vollstreckungs-)Antrag an das Bundesverfassungsgericht, die Befolgung des PSPP-Urteils vom 5. Mai 2020 zu kontrollieren, kürzlich gescheitert waren. Die EZB bleibe dennoch, so Müller, „weiter unter Karlsruher Aufsicht“, substantiierte Klagen seien weiterhin möglich. Das Signal ist richtig und wichtig, schon deshalb, weil sich viele Beobachter verständlicherweise fragen, was denn nun von dem jahrelangen „Kampf um’s Recht“ und dem epochalen Urteil des vergangenen Jahres praktisch übrig geblieben ist.
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