Einspruch Exklusiv : Steuerrecht trifft auf Klimaschutz

Beim Vollzug des „Green Deal“ der EU-Kommission setzt der deutsche Gesetzgeber im Steuerrecht an. Ein Gesetz, das umweltfreundliches Verhalten steuerlich verschont, umweltfeindliches belastet, wird die öffentlichen Haushalte aber nicht hinreichend finanzieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine unterschiedliche Besteuerung von Gewinneinkünften und Überschusseinkünften durch das EStG 2007 als gleichheitswidrig beanstandet. Der Gesetzgeber hatte den Spitzensteuersatz für Einkünfte über 250.000 € von 42 % auf 45 % erhöht, von dieser Erhöhung aber für das Jahr 2007 die Gewinneinkünfte ausgenommen. Begründet hat er diese Ausnahme in den Gesetzesmaterialien mit dem Ziel, die Investitionsbereitschaft zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen. Diese vagen Zielsetzungen genügten nicht, um eine Abweichung von der gesetzlichen Grundentscheidung zu rechtfertigen, wonach alle Einkunftsarten die gleiche Leistungsfähigkeit repräsentieren.
Zugriff auf alle Inhalte inklusive FAZ+ (Originalpreis: 26,80 €) jetzt nur 1,99 €
Zugriff auf alle Inhalte inklusive FAZ+ (Originalpreis: 26,80 €) jetzt nur 1,99 €
- Mit einem Klick online kündbar





