F.A.Z. Premium Einspruch

Anwaltspiegel :
Warum Arbeitgeber Bonusziele rechtzeitig kommunizieren müssen

Gastbeitrag
Von
Christian Bloth
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Das Bundesarbeitsgericht befasste sich im April mit der Frage, welche Folgen die unterbliebene Kommunikation einer intern festgelegten Zielvorgabe hat.
Das Bundesarbeitsgericht befasste sich im April mit der Frage, welche Folgen die unterbliebene Kommunikation einer intern festgelegten Zielvorgabe hat.dpa

Eine interne Zielplanung reicht nicht aus, wenn Beschäftigte hieran gemessen werden sollen. Das Bundesarbeitsgericht stärkt Arbeitnehmern bei verspäteten oder verschwiegenen Bonuszielen den Rücken.

Variable Vergütungen sind für viele Arbeitnehmer ein wesentlicher Bestandteil ihres jährlichen Vergütungspakets. Beträge von über 30 Prozent der Fixvergütung können im Fall einer vollständigen Zielerfüllung im Raum stehen. Dafür müssen Zielvorgaben erreicht werden. Als Zielvorgaben kommen Konzern-, Unternehmens- oder Individualziele in Betracht. Diese Zielvorgaben können Gegenstand beidseitiger Vereinbarung sein (Zielvereinbarung), aber auch Gegenstand einseitiger Vorgabe des Arbeitgebers (Zielvorgabe). Doch welche Folgen hat es, wenn Zielvorgaben nicht oder erst sehr spät mitgeteilt werden?

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