Ein Exempel für die anderen

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MOSKAU, 20. September. Das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg vom Dienstag wird Yukos, den einst bedeutendsten russischen Ölkonzern, nicht wiedererstehen lassen, und dem eingesperrten Michail Chodorkowskij, ...

MOSKAU, 20. September. Das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg vom Dienstag wird Yukos, den einst bedeutendsten russischen Ölkonzern, nicht wiedererstehen lassen, und dem eingesperrten Michail Chodorkowskij, dem seinerzeit größten Einzelaktionär und Vorstandsvorsitzenden des Konzerns, nicht die Freiheit bringen. Die Unternehmensbestandteile von Yukos sind längst in die Hände anderer gelangt, und Chodorkowskij selbst gilt den Mächtigen Russlands noch immer als politisch so unliebsam, dass er am besten in Haft bleibt. Er ist in zwei Prozessen 2005 und 2010 zu langen Gefängnisstrafen verurteilt worden - könnte nach russischem Recht aber wegen der langen Haftzeit seit der Festnahme 2003 jederzeit entlassen werden. Beide Prozesse gegen Chodorkowskij und dessen Geschäftspartner Platon Lebedjew wurden von Prozessbeobachtern als politisch motiviert bewertet.

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