Ökonomen warnen vor Soli-Regel :
Gehaltserhöhung könnte an den Staat gehen

Von
Hendrik Wieduwilt, Berlin
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Eigentlich wurde der Soli-Zuschlag 1991 für die Finanzierung des Zweiten Golfkriegs eingeführt. Ab Mitte der 1990er Jahre wurde das Geld für die Deutsche Einheit verwendet.
Eigentlich wurde der Soli-Zuschlag 1991 für die Finanzierung des Zweiten Golfkriegs eingeführt. Ab Mitte der 1990er Jahre wurde das Geld für die Deutsche Einheit verwendet.dpa

Die von den Sondierern geplante, schrittweise Abschaffung des Zuschlags bezeichnen Fachleute als „ökonomischen Irrsinn“. Nach einer Beispielrechnung könnten 75 Prozent der Gehaltserhöhung an den Staat gehen.

Die von CDU/CSU und SPD im Wahlkampf in Aussicht gestellte steuerliche Erleichterung wird es bei einer Neuauflage der großen Koalition nicht geben – also kein Abschmelzen des sogenannten Mittelstandsbauchs im Steuertarif. Auch wird der Spitzensteuersatz künftig schon bei mittleren Einkommen greifen. Dafür soll es dem Sondierungsergebnis zufolge eine schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags und eine Neuregelung der Abgeltungsteuer geben. Allerdings werfen diese Punkte verfassungsrechtliche Fragen auf. Wegen der neuen Freigrenze des Solidaritätszuschlags von etwa 50.000 Euro könnte es zu extrem hohen Grenzsteuerbelastungen kommen.

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