Schulverweigerer : Kein Asyl in den Vereinigten Staaten

Wer in Deutschland seine Kinder nicht zur Schule schicken will, erhält keinen Unterschlupf in Übersee, entschied ein amerikanisches Berufungsgericht.
Ein streng religiöses Elternpaar mit fünf Kindern aus Baden-Württemberg ist mit seinem Asylantrag in den Vereinigten Staaten gescheitert. Der Familie könne nach amerikanischem Recht keinen Schutz vor der Schulpflicht in Deutschland gewährt werden, entschied ein Berufungsgericht in Cincinnati (Ohio). Das am Mittwoch bekanntgewordene Urteil bestätigte eine Entscheidung des amerikanischen Justizministeriums.
Die Familie aus Bissingen an der Teck in der Nähe von Stuttgart war 2008 in die Vereinigten Staaten geflohen, weil sie ihre damals drei bis elf Jahre alten Kinder aus religiösen Gründen nicht auf eine deutsche Schule schicken, sondern zu Hause unterrichten wollten. Uwe Romeike seine Frau Hannelore hatten drei Kinder 2006 aus der Grundschule genommen und damit gegen die deutsche Schulpflicht verstoßen. Die Behörden verhängten darauf Zwangsgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro.
2010 hatte ein amerikanischen Gericht dem Asylbegehren der Romeikes stattgegeben, doch das Justizministerium nahm die Entscheidung wieder zurück. In dem Urteil des Berufungsgerichtes heißt es nun, dass die amerikanischen Verfassung kein Asyl für Antragsteller vorsehe, die in ihrer Heimat gegen „allgemein anwendbare Gesetze“ verstoßen und deshalb Probleme mit der Justiz haben. Bei Heimschülern handele es sich nicht um eine spezielle Gruppe, die wegen ihrer Rasse, Religion oder anderer Merkmale heraus steche und deshalb politisch verfolgt werde.





