FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);Wie weit geht Selbstbestimmung :
Urteil des österreichischen Verfassungsgerichts zur Sterbehilfe

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Christoph Grabenwarter, Präsident des Verfassungsgerichtshof spricht in ein Mikrofon. Das Gericht kippte die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord.
Christoph Grabenwarter, Präsident des Verfassungsgerichtshof spricht in ein Mikrofon. Das Gericht kippte die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord.dpa

Jede Art von Selbsttötung zu verbieten sei verfassungswidrig, urteilte das Gericht. Nicht zur Freude aller natürlich, aber bis Ende kommenden Jahres muss das Parlament handeln, dann tritt das Urteil in Kraft.

„Als gänzlich Unproduktiver liegen, das geht am Friedhof billiger“: Das hat ein schwerkranker Mann vor einigen Monaten gesagt, als er in den Nachrichten des ORF-Fernsehens begründete, warum er mit anderen gegen das in Österreich geltende Verbot der Sterbehilfe Verfassungsbeschwerde eingelegt habe. Jetzt hat dieser Antrag teilweise Erfolg gehabt. Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten, befand der österreichische Verfassungsgerichtshof in einer am späten Freitagnachmittag verkündeten Entscheidung. Das sei aus dem Recht des Einzelnen auf freie Selbstbestimmung abzuleiten.

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