Bildungsbericht :
Das Recht und die Pflicht der Eltern

Stephan Löwenstein
Ein Kommentar von
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In einer Kita in Frankfurt
In einer Kita in FrankfurtNora Klein

Für Pflege und Erziehung der Kinder sind an erster Stelle die Eltern verantwortlich. Aber wenn grundlegende Fähigkeiten fehlen wie die deutsche Sprache, ist der Staat gefordert.

Der Befund des Bildungsberichts ist nicht neu: Bildungserfolg hängt in einem hohen Maß davon ab, ob im Elternhaus ein höherer Bildungsgrad herrscht. In einem gewissen Ausmaß ist das eine logische Folge davon, dass Eltern nun einmal an erster Stelle für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich sind.

Das ist wiederum nicht ein Skandal, sondern eine Vorschrift des Grundgesetzes. Und dort wurde sie angesichts der Erfahrung totalitärer Herrschaftssysteme aus guten Gründen verankert.

Der Staat ist allerdings dort gefordert, wo es um grundsätzliche Kompetenzen geht. Wenn Kinder in die Schule kommen, ohne Deutsch zu können, obwohl sie hier geboren wurden, wenn sie zuvor noch nie ein Buch und einen Stift in der Hand gehalten haben, dann ist das schädlich für das Kind, aber auch für das Gemeinwesen.

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Es ist daher richtig, den Spracherwerb und die Entwicklung von Vierjährigen möglichst einheitlich festzustellen und bei Mängeln gegenzusteuern, wie es sich die Koalition vorgenommen hat. Forderungen, die auf einen verbindlichen Kita-Besuch von Kindern womöglich auch unter drei Jahren zielen, gehen hingegen zu weit.

Auch wenn es richtig ist, dass in diesen ersten Lebensjahren die Grundlagen für Sprache und Verständnis gelegt werden: Bindung und Geborgenheit gehören auch dazu, und wo in welchem Maß all das am besten gewährleistet ist, müssen die Eltern entscheiden.

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