Baden-Württemberg : Martin Sellner klagt erfolgreich gegen Aufenthaltsverbot

Wegen des „Remigrationskonzepts“ hielt eine Gemeinde verfassungswidrige Äußerungen für wahrscheinlich. Das kann das Karlsruher Verwaltungsgericht nachvollziehen, gab der Klage des österreichischen Rechtsextremen aber statt.
Martin Sellner, Führungsfigur der als rechtsextremistisch eingestuften Identitären Bewegung, hat sich erfolgreich am Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen ein Aufenthaltsverbot gewehrt. Damit hatte die Gemeinde Neulingen in Baden-Württemberg im August 2024 eine Lesung des Österreichers verhindert, der unter anderem für ein sogenanntes Remigrationskonzept bekannt ist.
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