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Sexuelle Gewalt : Kirche zahlte Opfern mehr als 40 Millionen

Sexuelle Gewalt: Ein Kirchenfenster wirft seinen Schatten auf die Wand. Bild: dpa

Die „Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen“ gibt neue Zahlen zu den Entschädigungen für Missbrauchsopfer bekannt. Über die meisten Anträge wurde beschieden.

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          Betroffene von sexueller Gewalt im Raum der katholischen Kirche in Deutschland haben in den beiden vergangenen Jahren mehr als 40 Millionen Euro in Anerkennung des erlittenen Leids erhalten. Wie die von der Deutschen Bischofskonferenz mandatierte „Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen“ (UKA) am Freitag weiter mitteilte, entfällt diese Summe auf 1839 Personen, die seit dem 1. Januar 2021 entsprechende Anträge gestellt hätten. Noch nicht befunden wurde über 273 Anträge.

          Daniel Deckers
          in der politischen Redaktion verantwortlich für „Die Gegenwart“.

          Betroffene, über deren Anträge entschieden wurde, werden jedoch erst vom kommenden Monat an Widerspruch gegen die Höhe der zuerkannten Anerkennungsleistungen einlegen können. Desgleichen wurde die Verfahrensordnung jüngst um einen Passus ergänzt, der es den Betroffenen erlaubt, in ihre Verfahrensakte bei der UKA Einsicht zu nehmen. Es wird erwartet, dass mit der Einführung einer einmaligen, bis zum 31. März 2024 laufenden Widerspruchsmöglichkeit zahlreiche Betroffene die Leistungsbescheide anfechten werden.

          Hinsichtlich der Höhe der jeweiligen Anerkennungsleistungen hieß es, die UKA orientierte sich „am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder“. In insgesamt 143 Fällen oder etwa acht Prozent seien Leistungen von mehr als 50 000 Euro zugesprochen wurden. Bis zu Neuregelung des 2011 eingeführten Anerkennungsverfahrens hatte ein Gremium der Bi­schofskonferenz Betroffenen zumeist Beträge von bis zu 5000 Euro bewilligt.

          Wie groß der Anteil der Betroffenen im Raum der Kirche ist, die Anerkennungsleistungen beantragt haben, ist nicht bekannt. Den 27 Bistümern konnten in der bundesweiten sogenannten MHG-Studie aus dem Jahr 2018 annähernd 3700 Betroffene zugeordnet werden. Diese Zahl ist infolge mehrere diözesaner Untersuchungsberichte mittlerweile ge­stiegen. Unbekannt ist die Zahl der Personen, denen in Einrichtungen der Orden Gewalt angetan wurde. 312 der 1839 bearbeiteten Anträge stammten aus diesem Feld.

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