Gericht in Südafrika : Haftentlassung Jacob Zumas war rechtswidrig

Südafrikas früherer Präsident Jacob Zuma hat eine Niederlage vor dem Obersten Berufungsgericht erlitten. Ob er ins Gefängnis zurückkehren muss, bleibt vorerst unklar.
Südafrikas früherem Staatspräsidenten Jacob Zuma ist unrechtmäßig eine Haftentlassung aus gesundheitlichen Gründen gewährt worden. Dies hat das Oberste Berufungsgericht in Südafrika am Montag entschieden. Die Richter schlossen sich damit der Entscheidung der vorigen Instanz vor fast einem Jahr an. Zumas Anwälte hatten sie angefochten. Offen ist weiterhin, ob der heute 80 Jahre alte ehemalige Staatschef in ein Gefängnis zurückkehren muss.
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