Bundesverfassungsgericht : Karlsruhe billigt nachträglich Corona-Regeln im Bundestag
Bundesverfassungsgericht :

Die Einschränkungen für ungeimpfte oder nicht genesene Abgeordnete griffen zwar in deren Rechte ein. Angesichts der damaligen Infektionslage seien sie jedoch gerechtfertigt gewesen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass im Januar 2022 erlassene Corona-Regeln im Bundestag keine Abgeordneten- und Fraktionsrechte verletzt haben. Damals mussten Abgeordnete, die nicht vollständig gegen Corona geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen und zusätzlich negativ getestet oder „geboostert“ waren, auf markierten Plätzen auf der Tribüne sitzen. Sie durften nicht auf die Plenarebene.
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