Bundesverfassungsgericht : Karlsruhe billigt niedrigere Asylleistungen
Bundesverfassungsgericht :

1096 Euro reichen für eine Alleinerziehende aus Eritrea und ihr Kind. Doch die Richter üben auch Kritik.
Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass Asylbewerber und andere Personen mit nur vorübergehendem Aufenthaltsstatus geringere Sozialleistungen erhalten dürfen als reguläre Sozialhilfeempfänger. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss billigten die Richter im Wesentlichen die Leistungshöhe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – übten aber auch Kritik an der Berechnungsgrundlage.
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