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Einspruch exklusiv :
„Alte perverse Drecksau“ bleibt erlaubt

Von
Constantin van Lijnden
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Renate Künast bei der Landesdelegiertenkonferenz der Berliner Grünen, 7. Dezember 2019
Renate Künast bei der Landesdelegiertenkonferenz der Berliner Grünen, 7. Dezember 2019dpa

Das Landgericht Berlin hat seine vielfach kritisierte Entscheidung zu Beleidigungen gegenüber Renate Künast teilweise relativiert. Doch auch der neue Beschluss wirft Fragen auf.

Die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat ihren Beschluss vom 9. September 2019 zu Beleidigungen gegen Renate Künast teilweise abgeändert und der Grünen-Politikerin nunmehr in sechs von 22 Fällen Recht gegeben. Künast hatte beim Landgericht auf die Herausgabe der Identitäten der Verfasser beleidigender Facebook-Posts geklagt. Das Landgericht hatte ihren Anspruch damals in vollem Umfang abgelehnt, weil keiner der 22 Kommentare eine strafbare Beleidigung darstelle; vielmehr handele es sich durchweg um zulässige, wenn auch überspitzte und polemische Meinungsäußerungen.

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