Telekom-Beamte ohne Beförderung

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Tausende von Beamten der Deutschen Telekom müssen sich bis zur nächsten außerplanmäßigen Gehaltserhöhung gedulden: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die

Tausende von Beamten der Deutschen Telekom müssen sich bis zur nächsten außerplanmäßigen Gehaltserhöhung gedulden: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die jüngste Beförderungsrunde gestoppt, weil es das Auswahlverfahren für rechtswidrig hält. Das Urteil gilt zwar zunächst nur für Nordrhein-Westfalen. Es dürfte sich aber auch auf die in anderen Bundesländern noch anhängigen Verfahren auswirken. Deshalb bereitet die Telekom nun ein neues Beurteilungsverfahren für alle rund 45 000 Staatsdiener des Konzerns vor. Von ihnen sollten etwa 2700 rückwirkend zum 1. Dezember 2012 befördert werden. Die Auswahl trafen letztlich die Vorgesetzten in den Organisationseinheiten: Sie vergaben dort jeweils so viele Spitzennoten, wie Beförderungsstellen eingeplant waren. Durch dieses Verfahren sieht das Gericht den Anspruch der Beamten auf eine „leistungsgerechte Beurteilung“ verletzt. Das OVG bestätigt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Die Gehälter der Telekom-Beamten aus Bundespost-Zeiten zahlt der Konzern. Viele Staatsdiener lassen ihren Beamtenstatus zugunsten eines Angestelltenvertrages ruhen. Beamtenrechtliche Beförderungen fließen aber in die fortbestehenden Pensionsansprüche ein.

bü.

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