Müssen Bürger der Braunkohle weichen?
cbu./AFP. FRANKFURT, 4. Juni. Dürfen Bürger enteignet und umgesiedelt werden, weil der Staat Braunkohle fördern möchte? Für die Bundesregierung und das Land ...
cbu./AFP. FRANKFURT, 4. Juni. Dürfen Bürger enteignet und umgesiedelt werden, weil der Staat Braunkohle fördern möchte? Für die Bundesregierung und das Land Nordrhein-Westfalen ist die Antwort klar: Ja, er kann. Jedenfalls steht es so im „Bundesberggesetz“. Es schreibt vor, dass Grundstücke abgetreten werden müssen, wenn die zuständige Behörde findet, dass das „öffentliche Interesse“ überwiege. In Nordrhein-Westfalen kam die Regelung schon 1997 zum Tragen, als das Bergamt Düren das Gebiet Garzweiler II für den Kohletagebau freigab. Für das Bundesverfassungsgericht scheint die Antwort dagegen nicht ganz so eindeutig, immerhin setzten die Karlsruher Verfassungsrichter am Dienstag dazu eigens eine ihrer seltenen mündlichen Verhandlungen an. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet.





