Eurobonds zur Währungssicherung ungeeignet
Zu "Eurobonds verfassungswidrig" (F.A.Z. vom 15. August): Im Grundgesetz wurde 1992 bei Errichtung der Europäischen Zentralbank ausdrücklich Preisstabilität als Vorrangziel festgeschrieben. Hierauf hat sich auch das Bundesverfassungsgericht ...
Zu "Eurobonds verfassungswidrig" (F.A.Z. vom 15. August): Im Grundgesetz wurde 1992 bei Errichtung der Europäischen Zentralbank ausdrücklich Preisstabilität als Vorrangziel festgeschrieben. Hierauf hat sich auch das Bundesverfassungsgericht gestützt, als es Bedenken gegen die Währungsunion zurückwies. Nach Artikel 103 EG-Vertrag haftet kein Mitgliedstaat für die Verbindlichkeiten der anderen Staaten oder tritt für diese ein. Mit Eurobonds würden der deutsche Verfassungsgrundsatz des Währungs- und Notenbanksystems über das nationale Haushaltsrecht ausgehebelt.





