Enger Spielraum für Konzerne

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Ist Leiharbeit innerhalb eines Konzerns nach der neuesten Rechtsprechung noch erlaubt? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass

Ist Leiharbeit innerhalb eines
Konzerns nach der neuesten
Rechtsprechung noch erlaubt? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass bei dauerhafter Leiharbeit ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer begründet wird (F.A.Z. vom 11. Januar; Az.: 15 Sa 1635/212). Damit haben die Richter die konzerninterne Überlassung von Mitarbeitern erschwert. Gerade im Unternehmensverbund besteht häufig ein Interesse an einem dauerhaften Einsatz von Mitarbeitern über Unternehmensgrenzen hinaus, beispielsweise durch eine Beschäftigungsgesellschaft.

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