Der Skandalhändler

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Diesmal dürfte er dem Gefängnis wohl nicht entgehen. Das Berufungsgericht von Paris hat am Mittwoch die erstinstanzliche Strafe des Skandalhändlers Jérôme ...

Diesmal dürfte er dem Gefängnis wohl nicht entgehen. Das Berufungsgericht von Paris hat am Mittwoch die erstinstanzliche Strafe des Skandalhändlers Jérôme Kerviel aus dem Jahr 2010 bestätigt. Danach erhält der Franzose für seine versteckten Spekulationen bei der Société Générale eine Haftstrafe von fünf Jahren, davon nur zwei auf Bewährung. Zudem soll er für die 2008 aufgeflogenen Manipulationen jene 4,9 Milliarden Euro plus Zinsen zurückerstatten, die der Bank als Schaden entstanden sind. Sein Verteidiger David Koubbi gestand nach dem Urteilsspruch die Niederlage ein und kündigte an, dass er mit seinem Mandanten die Berufung beim französischen Kassationsgericht, der letzten Instanz, prüfen werde. Dafür haben sie nun drei Tage Zeit. Die Richterin Mireille Filippini sprach am Mittwoch nicht sofort einen Haftbefehl aus, so dass Kerviel den Gerichtssaal zunächst als freier Mann verlassen durfte.

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