Kein Einsatz mehr auf unbestimmte Zeit : Bundesrichter schränken Leiharbeit ein

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Leiharbeitnehmer ausdrücklich nur vorübergehend eingesetzt werden dürfen. Die IG Metall spricht von einem Paukenschlag. Eine konkrete Höchstdauer wurde jedoch nicht genannt.
Das Bundesarbeitsgericht hat den Spielraum von Unternehmen beim Einsatz von Leiharbeitnehmern deutlich eingeschränkt. Sie dürfen Zeitarbeiter nicht mehr auf unbestimmte Zeit einsetzen, sondern nur noch vorübergehend. Versuchen sie es dennoch, kann der Betriebsrat die Einstellung blockieren, indem er die Zustimmung verweigert. Eine konkrete Höchstdauer nannten die Erfurter Bundesrichter in ihrer Entscheidung allerdings noch nicht. Das dürfte zu erheblicher Unsicherheit unter Arbeitgebern führen (Az.: 7 ABR 91/11).



