Eilantrag stattgegeben : Verfassungsschutz darf AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen

Das Verwaltungsgericht Köln sieht in der Bezeichnung einen rechtswidrigen und unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Partei. Die Rechtspopulisten feiern.
Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Bundesamt am Dienstag diese Bezeichnung der Partei. Damit hatte ein Eilantrag der AfD Erfolg. Das Bundesverfassungsschutzgesetz enthalte keine Rechtsgrundlage für die öffentliche Bekanntmachung, dass eine Partei ein sogenannter Prüffall sei, erklärte das Gericht.





