Maßregelvollzug : Drogenkonsum soll keine Ausrede mehr sein

Entziehungskliniken sind überlastet, weil immer mehr Straftäter dort untergebracht werden. Nach jahrelangen Beratungen gibt es jetzt Vorschläge für eine Reform des Maßregelvollzugs.
Alle Landesjustizminister haben seit Jahren ein Problem: Der ungenau formulierte Paragraph 64 Strafgesetzbuch hat zu einer dramatischen Überlastung des Maßregelvollzugs geführt und muss novelliert werden. Der Maßregelvollzug unterscheidet sich vom Strafvollzug und betrifft sowohl psychisch kranke als auch suchtkranke Straftäter; untergebracht werden sie in psychiatrischen Krankenhäusern beziehungsweise Entziehungsanstalten.





