Hirntod-Debatte :
Leben und leben lassen

Reinhard Müller
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Ethik kann nicht befohlen werden. Schon gar nicht ist ein Ethikrat dazu berufen, erste und letzte Fragen von Leben und Tod zu regeln.

Ethik kann nicht befohlen werden. Schon gar nicht ist ein Ethikrat dazu berufen, erste und letzte Fragen von Leben und Tod zu regeln. Er soll vielmehr die öffentliche Diskussion fördern und Empfehlungen für den Gesetzgeber abgeben. Einmütig hat der Deutsche Ethikrat nun die geltende Lage bestätigt: Voraussetzung für eine Organspende ist demnach der Hirntod eines Menschen. Auch die Minderheit im Gremium, die den Ausfall der Hirnfunktionen nicht für gleichbedeutend mit dem Tod hält, hat gegen die Entnahme von Organen nichts einzuwenden.

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