Deutscher Anwaltspiegel : Nachhaltigkeit und Lieferketten: EU vereinfacht Berichterstattung
Deutscher Anwaltspiegel :

Die EU hat die geplanten Nachhaltigkeitsrichtlinien gründlich überarbeitet. Was das neue Regelwerk für die Wirtschaft und Europas Green Deal bedeutet, lässt aufhorchen.
Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf Vereinfachungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) geeinigt. Ziel dieser Anpassungen ist es, die Zahl der betroffenen Unternehmen zu verringern und die Umsetzung zu erleichtern, ohne die grundlegenden Ziele der Richtlinien aufzugeben.
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